Unfall-Zusatzversicherung UVGZ

Damit Sie bei einem Unfall über das gesetzliche Minimum hinaus versichert sind

Die UVG-Zusatzversicherung erweitert den Leistungsumfang der obligatorischen Unfallversicherung UVG. Letztere bietet Ihren Mitarbeitenden verlässlichen Schutz und solide Basisleistungen, die allerdings nicht umfassend sind.

Die UVG-Zusatzversicherung der HOTELA ist modulartig aufgebaut, passt sich Ihren Bedürfnissen an und gewährt im Schadenfall eine erweiterte Deckung. Sie können die Deckungsbausteine einzeln auswählen und entweder Ihre gesamte Belegschaft oder bestimmte Personenkreise versichern.

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Die 7 Module der UVG-Zusatzversicherung

Taggelder

1.  Anteil des versicherten Lohns und Wartefrist: Die Unfallversicherung nach UVG deckt 80% des Lohns ab dem 3. Tag. Sie können jedoch 90% oder 100% des Lohns versichern und die Wartefrist auf 1 oder 2 Tage verkürzen.

2. Versicherter Betrag: Abdeckung des Jahreslohns, der über dem UVG-Maximum von CHF 148’200 liegt, bis zu einem Höchstbetrag von CHF 370’500.

3. Ausschluss der Grobfahrlässigkeit: Sie können sich gegen allfällige Leistungskürzungen oder -verweigerungen wegen Grobfahrlässigkeit oder Wagnis absichern.

4. Package L-GAV: Damit erfüllen Sie die spezifischen Anforderungen des Landesgesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes im Bereich der Unfalldeckung.

Kapitalien

5. Todesfallkapital: Schützen Sie Ihre Angehörigen, indem Sie ein Todesfallkapital vereinbaren, das den Hinterbliebenen der versicherten Person ausbezahlt wird (1 bis 4 Jahreslöhne) und lassen Sie die HOTELA die Lohnfortzahlungspflicht übernehmen.

6. Invaliditätskapital: Vereinbaren Sie ein Invaliditätskapital von 1 bis 4 Jahreslöhnen; deckt auch die Übernahme von Umschulungskosten.

Heilungskosten

7. Heilungskosten: Verbessern Sie Ihre Versicherungsdeckung mit zusätzlichen Leistungen, wie Kostenübernahme in der privaten Abteilung des Spitals, Kostenübernahme für diverse alternativmedizinische Behandlungen, Kuraufenthalte, Beteiligung an den Kosten für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe, private Kosten bei Spitalaufenthalt, Transport-, Rettungs- und Bergungskosten.

Überschussbeteiligung

Bei einem positiven Versicherungsergebnis am Ende von drei vollen aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer einen Anteil an einem allfälligen Überschuss aus seinem Vertrag.

Der Überschuss berechnet sich nach folgender Formel:

Bruttoprämie = Prämie zu Lasten des Kunden
./. Verwaltungskosten – 30 % der Bruttoprämie
Nettoprämie = 70% der Bruttoprämie
./. Versicherungsleistungen – Zahlungen
Versicherungsergebnis = Berechnungsbasis
Überschussbeteiligung = Anteil in % des Versicherungsergebnises

Wir beraten Sie gerne!

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