02.12.2020

Vaterschaftsurlaub

Erwerbsersatzordnung - Vaterschaftsurlaub

  • Väter, deren Kind am 1. Januar 2021 oder später auf die Welt kommt, haben Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen. Dieser Urlaub kann in einem Mal oder in Form von einzelnen Tagen innert 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen worden. Werden die 10 Urlaubstage bezogen, hat der Vater Anspruch auf 14 Taggelder, welche aus der Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden.Um Anrecht auf bezahlten Vaterschaftsurlaub zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    • der Vater muss im Zeitpunkt der Geburt des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgehen,
    • er muss in den 9 Monaten vor der Geburt AHV versichert gewesen sein,
    • in dieser Versicherungszeit muss der Vater während mindestens 5 Monaten eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.

    Die Erwerbsersatzentschädigung wird entweder an den Arbeitnehmer ausbezahlt oder an den Arbeitgeber, wenn dieser während dem Urlaub den Lohn weiterbezahlt hat. Die Entschädigung entspricht derjenigen bei einem Mutterschaftsurlaub. Sie beträgt 80% des durchschnittlichen Bruttoeinkommens vor der Geburt, jedoch maximal CHF 196.– pro Tag.

    Um den neuen Vaterschaftsurlaub zu finanzieren, werden die EO Beiträge ab dem 1. Januar 2021 von 0.45% auf 0.5% angehoben. Bei Vätern, welche angestellt sind, wird die Hälfte dieser Erhöhung durch den Arbeitgeber getragen.

    Formulare

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