UVG-Abredeversicherung

Um die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle zu verlängern

Ihr Arbeitsvertrag wird gekündigt oder Sie nehmen einen unbezahlten Urlaub? Sie verlängern Ihren Mutterschaftsurlaub oder reduzieren Ihre Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden pro Woche?

Wenn Ihr letzter Arbeitgeber eine obligatorische Unfallversicherung bei der HOTELA abgeschlossen hatte, können Sie auch ohne Arbeitsvertrag während maximal sechs Monaten gegen Unfälle versichert bleiben.

Schliessen Sie die UVG- Abredeversicherung für nur CHF 45 pro Monat ab.

Informationen zur UVG-Abredeversicherung

Was ist eine UVG-Abredeversicherung?

Mit der UVG-Abredeversicherung kann die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle über deren Ende hinaus bis zu 6 Monate verlängert werden.

Wann endet die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle?

Die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn bzw. diesem gleichgestellte Vergütungen aufhört.

Wer kann eine UVG-Abredeversicherung abschliessen?

Alle gemäss UVG für Nichtberufsunfälle obligatorisch versicherten Angestellten können eine Abredeversicherung abschliessen. Das sind alle Angestellten, deren wöchentliche Arbeitszeit beim gleichen Arbeitgeber mindestens 8 Stunden beträgt.

Wann beginnt, endet und ruht die Versicherung?

Die Versicherung beginnt an dem Tag, der dem Ende der Versicherung der Nichtberufsunfälle folgt. Sie gilt für die vereinbarte Versicherungsdauer, höchstens jedoch für 6 Monate.

Sie endet vorzeitig mit der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit von mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber.

Die Versicherung ruht, solange die versicherte Person der Militärversicherung oder einer ausländischen obligatorischen Unfallversicherung untersteht. lhre Dauer verlängert sich entsprechend; sie endet jedoch spätestens 1 Jahr nach Beginn.

Die UVG-Abredeversicherung kann vor Ablauf durch eine erneute Prämienzahlung verlängert werden. Die gesamte Dauer der Abredeversicherung darf jedoch 6 Monate nicht überschreiten.

Was kostet die UVG-Abredeversicherung?

Die Prämie beträgt pro Monat CHF 45. Die Versicherungsdauer ist vom bezahlten Betrag abhängig. Endet die UVG-Abredeversicherung vorzeitig, besteht kein Anspruch auf Prämienrückerstattung.

Welche Leistungen sind versichert?

Die Versicherungsleistungen werden nach UVG-Bestimmungen erbracht.

Wem ist ein Unfall zu melden?

Die versicherte Person hat einen Unfall unverzüglich der HOTELA – Rue de la Gare 18 – 1820 Montreux zu melden. lm Todesfall sind die anspruchsberechtigten Hinterlassenen zur Meldung verpflichtet.

Wie wird die UVG-Abredeversicherung abgeschlossen?

Der Arbeitnehmer schliesst die Versicherung durch Überweisung der Prämie auf folgendes Konto ab:

CH08 0900 0000 1800 3200 2
HOTELA Caisse maladie
Rue de la Gare 18
1820 Montreux

Zwingende Angaben bei der Überweisung:

Name, Vorname, AHV-Nr., Policennummer des früheren Arbeitgebers, Datum des Endes des Lohnanspruchs

Die Prämie muss innerhalb von 31 Tagen nach Erlöschen des Lohanspruchs bezahlt werden, d.h. spätestens an dem Tag, an dem die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle endet.

Die Zahlungsbestätigung (Banküberweisung, Empfangsschein) gilt als Versicherungsnachweis und ist bei Unfällen vorzuweisen.

Bei Bedarf können Sie eine QR-Rechnung generieren, mit der die Zahlung an einem Postschalter überwiesen werden kann.