Unfallversicherung nach UVG

Gut versichert gegen die Folgen von Unfällen

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbei-tenden gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufsunfälle sowie Berufs-krankheiten versichern und – falls sie länger als acht Stunden angestellt sind – auch eine Versicherung gegen Nichtberufsunfälle für sie abschliessen.

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Obligatorische Unfallversicherung nach UVG: Unsere Leistungen

  • Bei Arbeitsunfähigkeit: 80% Lohnersatz ab dem dritten Tag
  • Übernahme von Heilungskosten mit Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung
  • Auszahlung einer Invalidenrente
  • Auszahlung einer Integritätsentschädigung
  • Auszahlung einer Hilflosenentschädigung
  • Auszahlung einer Hinterbliebenenrente

Wir beraten Sie gerne!

Ihre Vorteile

Wertvoller Schutz

Sie erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht und schützen sich und Ihre Mitarbeitenden gegen die finanziellen Folgen von Unfällen.

Wenn es mehr braucht

Unsere UVG-Unfallzusatz-versicherung bietet Ihnen ergänzende Leistungen zur obligatorischen Versicherung.

Minimaler Aufwand

Unfälle melden Sie uns einfach und schnell über die digitale Plattform HOTELA+. Wir übernehmen alles Weitere.

Unfallzusatzversicherung UVG

Sie möchten den Versicherungsschutz Ihrer Mitarbeitenden verbessern? Unsere Zusatzleistungen ergänzen die obligatorische Versicherung optimal.

Absenzenmanagement

Eine niedrigere Abwesenheitsrate – dieses Ziel erreichen Sie mit dem Absenzenmanagement der HOTELA. Wir helfen Ihnen, Absentismus vorzubeugen und begleiten Mitarbeitende bei Langzeitabsenzen.

Prävention von Nichtberufsunfällen

Präventionsworkshops, SafetyKits, massgeschneiderte Informationskampagnen: Die HOTELA unterstützt Sie gezielt, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen.

Hotela+

Einen Unfall melden

Bitte informieren Sie uns unverzüglich, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verunfallt ist. Über die digitale Plattform HOTELA+ geht das schnell und einfach.

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