Erwerbsausfall bei Krankheit VVG

Zweck

Die Versicherung dient der Deckung der wirtschaftlichen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Schadenversicherung).

In Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Mutterschafts- und Vaterschaftsversicherung kann für Mitarbeitende das Erwerbsausfallrisiko infolge Geburt versichert werden.

Art der Versicherung

Die Krankentaggeldversicherung ist eine Schadenversicherung. Im Leistungsfall wird nur der tatsächlich entstandene und konkret nachweisbare Schaden im Rahmen des versicherten Betrages vergütet.

Versicherte Risiken und Umfang des Versicherungsschutzes

Unser Angebot umfasst Taggeld und/oder die Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung in Ergänzung zu einer gesetzlichen Mutterschafts- und Vaterschaftsversicherung.

Mangels einer anders lautenden Bestimmung wird die Wartefrist nur einmal pro Kalenderjahr aber höchstens einmal pro Fall angewendet.

Wichtigste Ausschlüsse

In der Krankenversicherung sind beispielsweise nicht versichert:

  • Unfälle und deren Folgen;
  • Berufskrankheiten und unfallähnliche Körperschädigungen, die von der obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG übernommen werden;
  • Folgen von kosmetischen Operationen.

Weitere Angaben zu diesem Thema finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Beiträge

Die Beiträge werden auf dem AHV-pflichtigen Lohn erhoben (jährliches Maximum von CHF 370'500.-); die Kosten berechnen sich nach dem Umfang der Versicherungsdeckung.

Die definitive Beitragsabrechnung erfolgt jeweils am Ende eines Jahres. Es werden Akontozahlungen gemäss Lohnbudget erhoben, es erfolgt kein Prämienzuschlag.

Ihre wichtigsten Pflichten

Sie haben die im Versicherungsangebot gestellten Fragen präzise und vollständig zu beantworten. Dasselbe gilt auch für sämtliche weiteren, gegebenenfalls von uns verlangten Unterlagen. Wenn Sie Ihre Prämie nicht fristgerecht bezahlen, riskieren Sie die Einstellung Ihrer Versicherungsdeckung. Dies bedeutet: Keine Leistungen für Fälle, die in der Zeit der Einstellung eintreten.

Ihre weiteren Verpflichtungen sind im Versicherungsvertrag, den Allgemeinen

Versicherungsbedingungen, gegebenenfalls den besonderen Versicherungsbedingungen und dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag festgehalten.

Datenschutz

HOTELA bearbeitet Ihre Personendaten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Sämtliche Informationen betreffend die Bearbeitung Ihrer Daten finden Sie unter : https://hotela.ch/de/sicherheit-und-datenschutz

Überschussbeteiligung

Bei einem positiven Versicherungsergebnis am Ende von drei vollen, aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer einen Anteil an einem allfälligen Überschuss aus seinem Vertrag.

Der Überschuss berechnet sich nach folgender Formel:

Bruttoprämie

Prämie zu Lasten des Kunden

./. Verwaltungskosten

- 30 % der Bruttoprämie

Nettoprämie

= 70% der Bruttoprämie

./. Versicherungsleistungen

- Zahlungen

Versicherungsergebnis

= Berechnungsbasis

Überschussbeteiligung

= Anteil in % des Versicherungsergebnises

 

Versicherte Personen

Versichert sind die in der Police genannten Personen oder Personengruppen, die für den Versicherungsnehmer arbeiten und noch nicht das 75. Altersjahr vollendet haben. Das durch Drittunternehmen ausgeliehene Personal, welches beim Versicherungsnehmer arbeitet, ist nicht versichert.

Der Inhaber eines versicherten Betriebs wie auch dessen Familienmitglieder (Ehegatte, eingetragener Partner, Eltern, Grosseltern, Kinder), die in der Gesellschaft arbeiten, jedoch nicht in der Lohnbuchhaltung erscheinen, werden nur insoweit versichert, als sie in der Police namentlich erwähnt werden.

Vertragsdauer

Der Vertrag wird für eine Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens drei Monate zuvor eine Kündigung erhalten hat.

Suchen Sie eine Versicherungslösung?

Fragen Sie unverbindlich eine Offerte mit unseren Versicherungsleistungen an.

 

Formulare und Reglemente