27.12.2022

Anpassung der Leistungen zum 1. Januar 2023

Newsletter HOTELA - Dezember 2022

 

Anpassung der Leistungen zum 1. Januar 2023

AHV

Die AHV/IV-Renten werden an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst und am 1. Januar 2023 um 2.5% erhöht. Der Bundesrat hat diesen Beschluss an seiner Sitzung vom
12. Oktober 2022 gefasst.

Der Betrag der minimalen AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat und der Betrag der maximalen Rente von 2390 auf 2450 Franken (bei voller Beitragsdauer).

Erwerbsausfallentschädigung

In der Erwerbsersatzordnung (EO) wird der Höchstbetrag der Entschädigung von derzeit
245 Franken auf 275 Franken angehoben.

Bei der Mutterschafts-, Vaterschafts-, Betreuungs- und Adoptionsentschädigung wird der Höchstbetrag von derzeit 196 Franken auf 220 Franken angehoben

 

Adoptionsbeihilfe

Personen, die erwerbstätig sind und ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, können einen zweiwöchigen Urlaub erhalten, der über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert wird. Die Adoptionszulage beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 220 Franken pro Tag.

Die Anträge auf Adoptionszulagen werden alle zentral von der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) bearbeitet und nicht von den Ausgleichskassen, denen die Eltern angeschlossen sind.

UVG

Die Renten der Unfallversicherung, die Versicherte bei Invalidität und Tod infolge eines Unfalls erhalten, werden an die Teuerung angepasst. Je nach Unfalljahr wird die Zulage mindestens 2.8% der Rente betragen. Die endgültigen Teuerungsraten, die auf dem Landesindex der Konsumentenpreise basieren, werden vom Bundesrat Mitte Dezember auf dem Verordnungsweg bekannt gegeben.

Erwerbsausfallversicherung Krankheit KVG

Kunden, die über eine Krankentaggeldversicherung nach KVG verfügen, profitieren ohne Prämienanpassung von einer Erweiterung der Auszahlung der zusätzlichen Mutterschaftsentschädigung für Arbeitnehmerinnen, wenn das Neugeborene nach der Geburt mindestens zwei Wochen im Spital liegt. Die Ausweitung beträgt maximal 56 Tage, damit die Arbeitnehmerinnen ihren Mutterschaftsurlaub voll ausnutzen können.

Anpassung der Beiträge per 1. Januar 2023

AHV/IV/EO

Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige wird von 503 auf 514 Franken pro Jahr und der Mindestbeitrag in der freiwilligen AHV/IV von
958 auf 980 Franken erhöht.

Die Beiträge von Selbstständigerwerbenden werden anhand einer degressiven Skala berechnet, die für Jahreseinkommen ab 9’800 bis 57’800 Franken angewendet wird.

Abschaffung des Solidaritätsbeitrags in der Arbeitslosenversicherung

Der Solidaritätsbeitrag von 1%, der auf dem Lohnteil über 148’200 Franken als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben wird, wird abgeschafft.

BVG: Neue Grenzbeträge ab 2023

Der Bundesrat hat die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2023 erhöht. Hier sind die neuen Beträge:

Eintrittsschwelle                                          CHF 22’050.–

Minimaler koordinierter Jahreslohn      CHF 3’675.–

Koordinationsabzug                                   CHF 25’725.–

Obere Limite des Jahreslohns                  CHF 88’200.–

Erinnerung Krankentaggeldversicherung: Arztzeugnisse

Arztzeugnisse, die per Telemedizin ausgestellt werden, werden nur für eine Arbeitsunfähigkeitsdauer von bis zu 3 Tagen akzeptiert. Bei mehr als 3 Tagen ist eine Konsultation in Anwesenheit eines Arztes erforderlich.

Bei Arbeitnehmenden, die in der Schweiz wohnen und in der Schweiz beschäftigt sind, werden im Ausland ausgestellte Arztzeugnisse nur im Falle eines medizinisch notwendigen Spitalaufenthalts und wenn eine Rückkehr in die Schweiz nicht möglich ist, akzeptiert.

Für Arbeitnehmende mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz beschäftigt sind, gilt diese Bedingung nicht für Arztzeugnisse, solange sie, gemäss der Krankentaggeldversicherung nach VVG, innerhalb eines Umkreises von 50 km von der Schweizer Grenze ausgestellt wurden bzw. gemäss der Krankentaggeldversicherung nach KVG in einem EU- oder EFTA-Mitgliedsland.

 

WÜNSCHE

Wir wünschen Ihnen ein gutes und glückliches Jahr 2023 !