Modification du taux de cotisation AVS
Per 1. Januar 2020 wird der AHV-Lohnbeitrag deshalb um 0.3 Prozentpunkte angehoben
2019 hat die Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit einer Anpassung der AHV-Beiträge zugestimmt.
Per 1. Januar 2020 wird der AHV-Lohnbeitrag deshalb um 0.3 Prozentpunkte angehoben. Somit steigen die AHV/IV/EO-Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber insgesamt von 10.25% auf 10.55%. Diese Lohnbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und werden inskünftig 5.275% anstelle 5.125% betragen.
Wir bitten Sie, Ihre Lohnsoftware entsprechend anzupassen. Kunden von HOTELA Full müssen nichts unternehmen, die Anpassung wird auf unserer Online-Plattform automatisch umgesetzt.
Die Mindest- und Höchst-AHV/IV/EO-Beiträge der Selbständigerwerbenden werden ebenfalls angepasst. Detailinformationen sowie sämtliche Beitragssätze finden Sie in diesem Merkblatt.