HOTELA
Rue de la Gare 18
1820 Montreux 1
Tel. 021 962 49 49
Fax. 021 962 48 48
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Unfallzusatzversicherung UVGZ

Bei Abschluss dieser neuen Zusatzversicherung übernimmt HOTELA die Kosten von Leistungen, falls diese vom Unfallversicherungsgesetz UVG nicht vorgesehen sind.

Unter « Kosten » versteht man:

  • medizinische Behandlungen
  • Heilungsmassnahmen und Miete von Hilfsmitteln
  • Spitalaufenthalt in der Privatabteilung
  • Kuren
  • Transport-, Reinigungs- und Unterhaltskosten
  • Auslagen für Reparatur oder Ersatz
  • Auslagen für die erstmalige Anschaffung von Hilfsmitteln

Falls Sie Fragen zu dieser neuen Versicherungsdeckung sowie zu bereits existierenden Zusatzversicherungen haben oder die Versicherungsdeckung UVG für Ihre Mitarbeiter optimieren möchten, rufen Sie Ihren Kundenberater an!