HOTELA
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1820 Montreux 1
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Eine versicherte Person erhält ihren AHV-Versicherungsausweis mit den Identifikationsdaten, die in einem amtlichen Personenregister des Bundes registriert sind. Die Person stellt fest, dass diese Identifikationsdaten einen Fehler enthalten.

Sie füllt das Formular « Antrag auf Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes » aus und schickt es, mit den erforderlichen Belegen, an die Einwohnerkontrolle ihrer Wohngemeinde.

Die versicherte Person wird durch die Einwohnerkontrolle in geeigneter Form mindestens über das Ergebnis des Antrags informiert, wenn möglich auch über die weiteren Schritte. Dies bedeutet insbesondere, dass die versicherte Person selber bei der Durchführungsstelle ihren angepassten AHV-Versicherungsausweis bestellen muss.

Falls die versicherte Person nicht in der Schweiz wohnhaft ist, muss sie sich direkt bei der betroffenen Behörde melden (für Schweizer = Schweizer Konsulat oder Botschaft; für Ausländer = Behörde, die die Arbeitsbewilligung ausgestellt hat).