01.12.2020

HOTELACTUAL – Neues von den Sozialversicherungen

 

Neues von den Sozialversicherungen

AVS/AI/IPG

Arbeitgeber-Selbständigerwerbende, EO-Beitragssatz

Die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 angenommen. Demzufolge wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 um 0,5 % erhöht.

Somit werden die AHV/IV/EO-Beitragssätze der Arbeitnehmer und –geber von 10.55% auf 10.60% und diejenigen der Selbständigerwerbenden von 9.95% auf 10.00% angepasst.

Für die Selbständigerwerbenden wird ein reduzierter AHV/IV/EO-Beitragssatz gemäss der degressiven Beitragsskala angewendet, sofern das jährliche Einkommen zwischen CHF 9’600 und CHF 57’400 liegt.

Der Mindestbeitrag der Selbständigerwerbenden für AHV, IV und EO werden ab 1. Januar 2021 von
CHF 496 auf CHF 503 für ein jährliches Einkommen unter CHF 9‘600 erhöht.

AHV/IV

Anpassung der AHV/IV-Leistungen per 1. Januar 2021

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 beschlossen.

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von CHF 1’185 auf CHF 1’195 pro Monat, die Maximalrente von
CHF 2’370 auf CHF 2’390 (Beträge bei voller Beitragsdauer).

Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten angezeigt ist. Der Entscheid stützt sich auf die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission ab und basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex). Der Bundesrat passte die Rente zuletzt 2019 an, als er die AHV/IV Mindestrente auf CHF 1’185 festgesetzt hatte.

Quelle und Link zur BSV-Pressemitteilung hier..

 

AHV/IV/EO

Erwerbsersatzordnung  – Vaterschaftsurlaub

Väter, deren Kind am 1. Januar 2021 oder später auf die Welt kommt, haben Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen. Dieser Urlaub kann in einem Mal oder in Form von einzelnen Tagen innert 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Werden die 10 Urlaubstage bezogen, hat der Vater Anspruch auf 14 Taggelder, welche aus der Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden.

Weitere Informationen hier.

AHV/IV/EO

Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen

Das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in zwei Etappen in Kraft gesetzt. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 beschlossen. Mit der ersten Etappe, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, werden die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten geregelt und die Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet. Ausserdem wird der Anspruch auf den Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschädigung der IV für Kinder angepasst.

In einer zweiten Etappe wird per 1. Juli 2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt.

Weitere Informationen hier.

BVG

Neue Grenzbeträge per 1. Januar 2021

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2021 die Grenzbeträge der Beruflichen Vorsorge erhöht. Die neuen Beträge lauten:

 

Eintrittsschwelle CHF 21’510
Minimal koordinierter Jahreslohn gemäs CHF   3’585
Koordinationsabzug CHF 25’095
Maximal massgebender Jahreslon gemäs CHF 86’040

 

Mit den besten Wünschen für ein glückliches und gesundes 2021