02.09.2019

CO2-Abgabe 2019

Rückverteilung an die Unternehmen (Jahr 2019)

Die CO2-Abgabe wird seit 1. Januar 2008 erhoben, nachdem die Schweiz das Kyoto-Protokoll verabschiedet hat. (Senkung der Emissionen von Treibhausgasen). Die CO2-Abgabe ist keine Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe mit dem Ziel, den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen zu fördern.

 

Die Einnahmen verteilt der Bund anteilsmässig an die Bevölkerung über die Krankenkassen, und an die Unternehmen über die AHV-Ausgleichskassen im Verhältnis zur AHV-pflichtigen Lohnsumme. Dieses Jahr beträgt der Rückverteilungssatz 0.1293 %.

 

Unternehmen, für welche die Rückverteilung mehr als CHF 50.- beträgt, erhalten in den nächsten Tagen eine detaillierte Mitteilung. Für die anderen Betriebe wird dieser Betrag automatisch auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben.

 

Auf diesem Link erfahren Sie mehr zu diesem Thema:

 

http://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung

 

Für weitere Auskünfte zu Ihrer Rechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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